Digitaler Datenaustausch startet ab 2026

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Digitaler Datenaustausch startet ab 2026

Ab dem 01.01.2026 erfolgt der digitale Datenaustausch zwischen den Privaten Kranken- und Pflegeversicherungen sowie dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bzw. dem Lohnabrechnungssystem. Die digitale Übermittlung soll das bisher papierbasierte Verfahren ersetzen, manuelle Nachmeldungen sind dann nicht mehr zulässig.

Wird der Datenaustausch nicht korrekt durchgeführt, entstehen Arbeitnehmern beim Lohnsteuerabzug und bei der Einkommensteuerveranlagung Nachteile. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber selbst die Meldungen durchführt oder durch einen Dienstleister durchführen lässt. Sowohl intern als auch extern sollten Personal und Dienstleister geschult werden.

Quelle:
BMF-Schr. v. 03.06.2025 – IV C 5 – S2363/00047/004/136

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