Sachbezugswerte 2026

Siegmund & Klein Steuerberater

Sachbezugswerte 2026

Für das Jahr 2026 wurden die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft angepasst. Folgende Werte ergeben sich angelehnt an die maßgebende Verbraucherpreisentwicklung:

Für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt der Sachbezugswert bundeseinheitlich von 282 € auf 285 € pro Monat (kalendertäglich: 9,50 €). 2026 steigt der Wert pro Quadratmeter von 4,95 € auf 5,01 €. Bei einfacher Ausstattung steigt er von 4,05 € auf 4,10 €.

Für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt der Sachbezugswert von 333 € auf 345 € pro Monat.

Folgende Werte gelten für die jeweiligen Mahlzeiten:

  • Frühstück (Monat/Tag): 71 €/2,37 € (vgl. 2025: 69 €/2,30 €),
  • Mittagessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (vgl. 2025: 132 €/4,40 €),
  • Abendessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (vgl. 2025: 132 €/4,40 €).

Mit einem Wert von 11,50 € sind die Mahlzeiten bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) anzusetzen.

Hinweis: Ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres sind die neuen Werte anzuwenden.

Quelle: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, am 29.12.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 377; BMF-Schreiben v. 29.12.2025 IV C 5 – S 2334/00088/007/013

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