Steueränderungsgesetz 2025

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Steueränderungsgesetz 2025

Dem Steueränderungsgesetz 2025 hat am 19.12.2025 der Bundesrat zugestimmt.

Im Bundesgesetzblatt wurde das Gesetz verkündet und tritt am 01.01.2026 in Kraft. Es umfasst unter anderem die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie, die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 ct ab dem ersten Entfernungskilometer sowie diverse Regelungen im Gemeinnützigkeitsbereich.

Darüber hinaus wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens u. a. die folgenden Reglungen neu aufgenommen, die ebenfalls ab dem 01.01.2026 gelten:

  • Gewerkschaftsbeitrag können künftig von Gewerkschaftsmitgliedern zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden;
  • die Höchstbeträge für die Abzugsfähigkeit von Parteispenden werden verdoppelt;
  • die Unterkunftskosten im Ausland werden auf einen Höchstbetrag von 2.000 € im Monat festgeschrieben, bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland für Arbeitnehmer.

Quelle: Steueränderungsgesetz 2025, am 23.12.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 363 

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