Steuerbefreiung für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung (für den Arbeitnehmer)

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Steuerbefreiung für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung (für den Arbeitnehmer)

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung durch den Arbeitgeber ist steuerfrei. Es handelt sich dabei um das Verleihen bzw. um die verbilligte Vermietung der Ladevorrichtung und nicht die Übereignung einer Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer.

Die verbilligte bzw. unentgeltliche Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Die steuerlichen Vorteile greifen daher nicht im Fall eines Gehaltsverzichts oder einer Gehaltsumwandlung.

Quelle: BMF-Schreiben vom 11.11.2025 – IV C 5 – S 2334/00087/014/013

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