Neue Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer

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Neue Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 22.10.2025 zwei Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer getroffen. In einem Fall entschied er, dass Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht nur der Kaufpreis einer Immobilie ist, sondern bei Übernahme eines persönliches Wohnrechts der kapitalisierte Jahreswert die Bemessungsgrundlage erhöht. Im vorliegenden Fall war das Wohnrecht zwar mangels Grundbucheintragung noch nicht entstanden, allerdings hatte die Käuferin der Übernahme bereits zugestimmt und somit eine geldwerte Verpflichtung übernommen.

Im weiteren Fall hat der BFH mit gleicher Begründung entschieden, dass auch ein noch nicht eingetragenes Nießbrauchsrecht die Bemessungsgrundlage erhöht, wenn bereits die Verpflichtung übernommen wurde. Auch dieser Wert ist zu kapitalisieren. Im entschiedenen Fall wurde ein Erbbaurecht gegen Entgelt übertragen und um die Verpflichtung zur Einräumung eines Nießbrauchsrechts erhöht.

 

Quellen: BFH-Urteil vom 22.10.2025 – II R 5/22; BFH-Urteil vom 22.10.2025 – II R 32/22

 

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