Regierungsentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen
Siegmund & Klein Steuerberater
Regierungsentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 29.04.2026 den Regierungsentwurf des umstrittenen sog. Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) verabschiedet, welches in einigen Punkten von dem ursprünglichen Referentenentwurf abweicht. Hiermit soll ab 2027 eine Stabilisierung der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenkasse erreicht werden. Durch die Einführung einer Zuckerabgabe auf zuckerhaltige Getränke in einem separaten Verfahren soll nun eine Entlastung des gesamten Pakets im Jahr 2027 auf bis zu 16,3 Mrd. € erreicht werden und nicht mehr, wie zunächst vorgesehen, 19,6 Mrd. €. Die Abgabe soll zusätzlich die gesetzliche Krankenversicherung entlasten. Die Einsparungen in der Krankenversicherung sollen bis zum Jahr 2030 auf bis zu 38,1 Mrd. € ansteigen.
Eine zunächst angedachte Absenkung des Kranken- und Kinderkrankengeldes im laufenden Arbeitsverhältnis ist nun nicht mehr vorgesehen. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses soll allerdings eine Deckelung des Krankengeldes auf die Höhe des Arbeitslosengeldes erfolgen. Neu eingeführt werden soll die Teilarbeitsunfähigkeit und das Teilkrankengeld, dessen Nutzung jedoch von der Zustimmung der Arbeitsvertragsparteien abhängig sein soll. Anderenfalls bleibt es bei der bisherigen Regelung. Die Fristen für Reha- und Rentenanträge sollen auf vier Wochen verkürzt werden.
Ein Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung für familienversicherte Ehegatten / eingetragene Lebenspartner soll ab 01.01.2028 erhoben werden, und zwar in Höhe von 2,5 % des Bruttogehalts des Alleinverdieners anstatt der bislang vorgesehenen 3,5 %. Ausnahmen gelten bei der Betreuung von unter 7-jährigen oder behinderten Kindern im Haushalt sowie der Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 2. Rentner sollen keinen Beitragszuschlag zahlen müssen.
Die Medikamentenzuzahlungen sollen merklich steigen, von mindestens 7,50 € auf bis zu 15 € pro Medikament. Auch die Zuzahlungen für Heilmittel und häusliche Krankenpflege sollen auf 15 € steigen, für Hilfsmittel wird eine Festbetragsregelung eingeführt. Die Zuzahlungsbeträge werden sich künftig entsprechend der Grundlohnrate dynamisch gestalten. Auch die Zuzahlungen zu Zahnersatz sollen steigen, die Härtefallregelung mit 100 % Zuschuss auf die Regelversorgung sollen jedoch unverändert bestehen bleiben.
Für bestimmte operative Eingriffe soll die Einholung einer fachlichen Zweitmeinung vor dem Eingriff verpflichtend werden. Behandlungen in den Bereichen Homöopathie und Anthroposophie werden auch nicht mehr erstattet.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird für das Jahr 2027 einmalig um 3.600 € zusätzlich zur regulären Erhöhung angehoben. Analog wird auch die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der GKV für 2027 außerordentlich um 3.600 € angehoben. Für Versicherte, die lediglich aufgrund der bisherigen Grenze privat versichert sind, soll es eine Bestandsschutzregel geben. Außerdem soll der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung im Rahmen des Minijobs von 13 % auf 17,5 % erhöht werden.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-kabinett-29-04-26



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