Internationaler Austausch der Finanzkontendaten zum 30.09.2026
Siegmund & Klein Steuerberater
Internationaler Austausch der Finanzkontendaten zum 30.09.2026
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.06.2026 veröffentlicht, dass zum 30.09.2026 der automatische Austausch der Finanzkontendaten in Steuersachen 2025 mit 118 anderen Staaten erfolgen wird. Eine Liste der Staaten ist über die Homepage des BMF abrufbar. Die Informationsdaten aus Kryptowährungen werden im Rahmen gesonderter Abkommen übermittelt, ebenso aus weiteren Abkommen z. B. mit den USA. Deutsche Banken mussten die Daten zum 31.07.2026 dem Bundeszentralamt für Steuern melden.
Zu den Staaten gehören die EU-Mitgliedstaaten, die sog. CRS-Staaten, aber auch z. B. die Schweiz und Liechtenstein über ein spezielles Drittstaatenabkommen mit der EU. Neben dem bilateralen Datenaustausch gibt es auch eine Reihe von Staaten und Gebieten, bei denen die Daten nur Richtung Deutschland übermittelt werden, insbesondere sind dies die Bahamas, Bahrain, Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Katar, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate, Turks- und Caikosinseln. Übermittelt werden Personen-, Geburts- und Kontendaten, -stände und -werte, Zinsen, Dividenden, sonstige Kapitalerträge, Veräußerungserlöse sowie die SteuerID.
Trotz der Übermittlung müssen die Erlöse aus ausländischen Konten in der Steuererklärung angegeben werden. Ansonsten drohen neben einer Änderung der betroffenen Bescheide, Steuer- und Zinsnachzahlungen ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen.
Quelle: BMF-Schreiben vom 08.06.2026, IV D 3 – S 1315/00304/071/023



Steuerberater
Arndtstr. 3
51645 Gummersbach
0 22 61 / 94 70 0
0 22 61 / 94 70 99
kanzlei@stb-siegmund-klein.de