Aktivrente beschlossen
Siegmund & Klein Steuerberater
Aktivrente beschlossen
Dem Aktivrentengesetz hat der Bundesrat hat am 19.12.2025 zugestimmt. Das Aktivrentengesetz ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten. Die sogenannte Aktivrente erlaubt es denjenigen freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Bis zu 2.000 € im Monat können dabei steuerfrei hinzuverdient werden. Dagegen müssen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin gezahlt werden.
Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt die Aktivrente ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Regelaltersgrenze ist grundsätzlich mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht, jedoch müssen die gesetzlichen Übergangsregelungen je nach Geburtsjahrgang berücksichtigt werden. Die Begünstigung erfolgt unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt.
Hinweis: Für Selbständige, Land- und Forstwirte, Minijobs und Beamte gilt die Aktivrente nicht.
Quelle: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) am 23.12.2025 im BGBl. 2025 Nr. 361



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