E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen

Siegmund & Klein Steuerberater

E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen

Voraussichtlich ab Mai 2026 können rückwirkend für die Zeit ab 01.01.2026 Privathaushalte über ein Online-Portal eine gestaffelte Förderung bei Kauf oder Leasing neu zugelassener, rein elektrischer Autos sowie bestimmter Plug-in-Hybride und Range-Extender beantragen, unabhängig vom Listenpreis. Für die Jahre 2026 – 2029 stehen insgesamt 3 Mrd. € zur Verfügung. Die förderfähigen Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre gehalten werden.

Die Förderung beträgt bei rein elektrischen Fahrzeugen je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren 3.000 € bis 6.000 €. Die höchste Förderung gibt es ab zwei Kindern und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 45.000 €. Ein Haushalt ohne Kind erhält mit über 80.000 € keine Förderung.

Bei der Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids oder E-Fahrzeugs mit Range-Extender sind die Förderungen niedriger, je nach Haushaltseinkommen und Anzahl der Kinder zwischen 1.500 € und 4.500 €. Der CO2-Ausstoß darf bei diesen 60 g/km nicht übersteigen oder die elektrisch fahrbare Reichweite muss mindestens 80 km betragen. Deren Förderung wird zum 01.07.2027 erneut geprüft.

Ein FAQ zur E-Auto-Förderung findet sich auf der Homepage des Bundesumweltministeriums unter der Rubrik „Förderung“.

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