Kassennachschau wegen Mängeln in der Kassenführung
Siegmund & Klein Steuerberater
Kassennachschau wegen Mängeln in der Kassenführung
Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist in einer Pressemitteilung vom 07.04.2026 darauf hin, dass im Rahmen mehrerer Aktionstage in bargeldintensiven Betrieben durch Testkäufe festgestellt wurde, dass es u. a. bei der Kassenführung zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Die Aktionstage finden mit unterschiedlichen Schwerpunkten regelmäßig statt.
Den geprüften Betrieben fehlte es an der vorgeschriebenen Absicherung der elektronischen Kassensysteme. Es wurde auch die Belegausgabepflicht missachtet. Darüber hinaus gab es Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit.
Die Finanzverwaltung ist berechtigt, sog. Kassen-Nachschauen durchzuführen. Dabei erscheint unangekündigt ein Betriebsprüfer und kontrolliert die Kassensysteme und die Einhaltung der Belegausgabepflicht. Bei größeren Fehlern kann unmittelbar eine Betriebsprüfung eingeleitet werden. Diesen Übergang muss der Betriebsprüfer mitteilen. Ziel ist es, die vollständige Einnahmenerfassung sowie deren korrekte Versteuerung sicherzustellen. Betroffene sollten unverzüglich telefonisch Kontakt zu ihrem Steuerberater aufnehmen.
Quelle: https://fm.baden-württemberg.de – Service – Presse – Pressemitteilung – 07.04.2026



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