Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert
Siegmund & Klein Steuerberater
Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert
Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wurde ebenfalls beschlossen. Sie gilt nun für reine Elektrofahrzeuge und wurde um fünf Jahre verlängert. Die Kfz-Steuerbefreiung gilt nur für die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet Fahrzeuge. Von der Steuerbefreiung profitieren ab 2026 auch neu zugelassene Elektrofahrzeuge.
Hinweis: Die Steuerbefreiung gilt maximal zehn Jahre und wird bis zum 31.12.2035 längstens gewährt.
Quelle: Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, am 22.12.2025 im BGBl. 2025 Nr. 432



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