Mindestlohn zum 01.01.2026 erhöht
Siegmund & Klein Steuerberater
Mindestlohn zum 01.01.2026 erhöht
Nachdem der Mindestlohn seit 01.01.2025 12,82 € betrug, wurde er zum 01.01.2026 auf 13,90 € erhöht. Ab dem 01.01.2027 wird der Mindestlohn nochmals auf dann 14,60 € angehoben.
Höhere Mindestlöhne können sich aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen für bestimmte Branchen ergeben. Eine Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge ist auf der Homepage www.bmas.de abrufbar. Insgesamt gab es am 01.01.2026 225 für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge.
Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen bedeutet, dass gewerbliche Arbeitgeber dieser Branchen auch ohne ausdrückliche Einbeziehung eines Tarifvertrags in den Arbeitsvertrag diesen in den für allgemeinverbindlich erklärten Punkten einhalten müssen. Dies gilt auch, wenn weder das Unternehmen tarifgebunden noch der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist. Insbesondere ist der in dem Tarifvertrag festgelegte Lohn zu zahlen, der auch höher sein kann als der gesetzliche Mindestlohn. Weiterhin sind die Arbeitsbedingungen einzuhalten, die Anzahl der dort genannten Urlaubstage zu gewähren, ggf. gelten auch besondere Kündigungsfristen.
Die Minijobgrenze wurde dementsprechend zum 01.01.2026 von bisher 556 € auf 603 € monatlich angehoben.



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